Rechtsprechung
BVerwG, 31.03.1992 - 7 B 25.92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bundesrecht - Parlamentarisches Untersuchungsverfahren - Kostenerstattung für Rechtsbeistand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 23.11.1988 - 6 A 97/88
- OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 1/91
- BVerwG, 31.03.1992 - 7 B 25.92
Papierfundstellen
- NVwZ 1993, 60
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 22.04.1977 - VII C 49.74
Hochschullehrer - Mittelverteilung - Grundausstattung - Umfang des Teilhaberechts
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 7 B 25.92
Diese Maßnahmen zu verwirklichen, ist jedoch in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, so daß ein verfassungsrechtlicher Leistungsanspruch nur in "außergewöhnlichen Fällen" zu rechtfertigen ist (vgl. Urteile vom 22. April 1977 - BVerwG 7 C 49.74 - BVerwGE 52, 339 und vom 22. September 1967 - BVerwG 7 C 71.66 - BVerwGE 27, 360 ). - BVerwG, 22.09.1967 - VII C 71.66
Anspruchs auf Gewährung einer höheren staatlichen Subvention für eine private …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 7 B 25.92
Diese Maßnahmen zu verwirklichen, ist jedoch in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, so daß ein verfassungsrechtlicher Leistungsanspruch nur in "außergewöhnlichen Fällen" zu rechtfertigen ist (vgl. Urteile vom 22. April 1977 - BVerwG 7 C 49.74 - BVerwGE 52, 339 und vom 22. September 1967 - BVerwG 7 C 71.66 - BVerwGE 27, 360 ). - BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 7 B 25.92
Zwar kann dem Träger eines Grundrechts ein Anspruch auf solche Maßnahmen zuwachsen, die zum Schutz seines grundrechtlich gesicherten Freiheitsraums unerläßlich sind (vgl. BVerfGE 35, 79 ).
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Rechtsbeistand
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 7 B 25.92
Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr wiederholt entschieden, daß der Zeuge die durch einen Rechtsbeistand entstehenden Kosten selbst zu tragen hat und den Anforderungen des Rechtsstaats dadurch genügt wird, daß dem Zeugen die rechtliche Möglichkeit gegeben ist, auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand zu der Vernehmung hinzuzuziehen (BVerfG, NStZ 1983, 374 ; BVerfGE 38, 105 ). - BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 7 B 25.92
Damit verbindet sich jedoch grundsätzlich noch kein Anspruch auf Kostenerstattung (vgl. auch BVerfGE 68, 237 ). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 7 B 25.92
Auf Staatskosten kann unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten lediglich derjenige Beschuldigte einen rechtskundigen Beistand beanspruchen, der in schwerwiegenden Fällen die Kosten eines gewählten Verteidigers selbst nicht aufzubringen vermag (vgl. BVerfGE 46, 202 m.w.N.). - BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52
Bayerische Ärzteversorgung
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 7 B 25.92
Der Landesgesetzgeber ist nämlich mit Rücksicht auf die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland zur Wahrung des Gleichheitssatzes nur innerhalb des Geltungsbereichs der Landesverfassung verpflichtet (vgl. BVerfGE 32, 346 ; 10, 354 ; Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 286.86 - Buchholz 402.25 § 5 AsylVfG Nr. 5 S. 2). - BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83
Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 7 B 25.92
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, daß das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren gewährleistet und der Anspruch auf ein solches Verfahren das Recht umfaßt, sich von einem Rechtsbeistand seines Vertrauens vertreten zu lassen (vgl. BVerfGE 66, 313 m.w.N.). - BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 7 B 25.92
Der Landesgesetzgeber ist nämlich mit Rücksicht auf die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland zur Wahrung des Gleichheitssatzes nur innerhalb des Geltungsbereichs der Landesverfassung verpflichtet (vgl. BVerfGE 32, 346 ; 10, 354 ; Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 286.86 - Buchholz 402.25 § 5 AsylVfG Nr. 5 S. 2). - BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 307/83
Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Beiordnung eines Zeugenbeistands
Auszug aus BVerwG, 31.03.1992 - 7 B 25.92
Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr wiederholt entschieden, daß der Zeuge die durch einen Rechtsbeistand entstehenden Kosten selbst zu tragen hat und den Anforderungen des Rechtsstaats dadurch genügt wird, daß dem Zeugen die rechtliche Möglichkeit gegeben ist, auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand zu der Vernehmung hinzuzuziehen (BVerfG, NStZ 1983, 374 ; BVerfGE 38, 105 ). - BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 286.86
Asylbewerber - Vertreter öffentlichen Interesses - Gleichheitssatz
- Drs-Bund, 14.05.1969 - BT-Drs V/4209
- BVerwG, 29.10.1992 - 7 C 34.91
Bonner Hofgartenwiese - Art. 8 GG, (kein) Leistungsrecht, Ermessensausübung
Diese Maßnahmen zu verwirklichen, ist jedoch in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, so daß ein unmittelbar aus der Verfassung herzuleitender Leistungsanspruch nur in außergewöhnlichen Fällen zu rechtfertigen ist (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 31. März 1992 - BVerwG 7 B 25.92 - JurBüro 1992, 490 sowie die Urteile vom 22. April 1977 - BVerwGE 52, 339 (345) [BVerwG 22.04.1977 - VII C 49/74] und vom 22. September 1967 - BVerwGE 27, 360 (362 f.) [BVerwG 22.09.1967 - VII C 71/66]; vgl. auch Urteil vom 13. September 1985 - BVerwGE 72, 113 (118) [BVerwG 13.09.1985 - 5 C 113/83]). - OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 1/91
Kostenerstattung; Kosten für einen Rechtsbeistand; Parlamentarisches …
Seine gegen das OVG-Urteil eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat das BVerwG durch Beschl. vom 31.3.1992 - 7 B 25.92 - zurückgewiesen.